Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
GEONOVA – Dr.-Ing. Ingo Hylla
Golmer Straße 8 · 15526 Bad Saarow · Deutschland
Stand 06.10.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese AGB gelten für Verträge mit GEONOVA – Dr.-Ing. Ingo Hylla ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Individuelle Vereinbarungen und Angaben im Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Leistungsgrundlage und Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig, richtig und vollständig bereit. GEONOVA prüft sie auf Vollständigkeit und technische Verwendbarkeit für die vereinbarte Leistung und weist auf bei fachgerechter Bearbeitung erkennbare Unstimmigkeiten hin. Eine weitergehende geotechnische Prüfung ist nur bei ausdrücklicher Beauftragung geschuldet. Bearbeitungsfristen beginnen mit vollständigem Vorliegen der erforderlichen Grundlagen.
3. Änderungen und Zusatzleistungen
Leistungen außerhalb des Angebots, etwa zusätzliche Erkundungspunkte, Schnitte, Varianten oder Änderungen der Grundlagen, werden gesondert vereinbart. GEONOVA bietet Umfang, Vergütung und Auswirkungen auf den Zeitplan vorab in Textform an; der Auftraggeber beauftragt sie in Textform. Gesetzliche Mängelansprüche und vereinbarte Anpassungen bleiben unberührt.
4. Modellierung und Ergebnisbereitstellung
Modelle, Schnitte und Visualisierungen dienen der digitalen Aufbereitung der bereitgestellten geotechnischen Informationen. Eigenständige Untersuchungen, Bemessungen, Standsicherheitsnachweise, Gründungsempfehlungen und Gutachten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, stehen Webansicht und Ergebnisdateien nach Bereitstellung der fertigen Ergebnisse 30 Tage zur Verfügung. Eine gesonderte Erinnerung vor Ablauf der Bereitstellungsfrist ist nicht geschuldet. Der Auftraggeber sichert die Dateien rechtzeitig. Anschließend werden sie aus dem Bereitstellungssystem gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Mängelrechte bleiben unberührt.
5. Prüfung und Abnahme
GEONOVA stellt das fertige Ergebnis zur Prüfung bereit und fordert bei abnahmefähigen Leistungen in Textform mit angemessener Frist zur Abnahme auf. Erkennbare Mängel sollen mitgeteilt werden. Für Abnahme, Nacherfüllung und weitere Mängelrechte gelten die gesetzlichen Bestimmungen; diese AGB begründen keine zusätzliche Ausschlussfrist.
6. Vergütung und Zahlung
Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert vergütet. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang zu zahlen. Ist eine Abnahme gesetzliche Voraussetzung der Fälligkeit, beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit der Abnahme. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
7. Haftung
GEONOVA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung und übernommenen Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regeln gelten auch bei Fehlern in Kundendaten; geschuldete Prüf- und Hinweispflichten bleiben bestehen.
8. Nutzungsrechte und Schlussbestimmungen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die vereinbarten Ergebnisse für Planung, Bau, Betrieb und Dokumentation des beauftragten Projekts zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und an Projektbeteiligte und Behörden weiterzugeben. Vor Zahlung ist die Prüfung zur Abnahme gestattet. Die Nutzung für andere Projekte bedarf der Zustimmung von GEONOVA. Es gilt deutsches Recht. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.